Hallo an alle Pilotinnen und Piloten !

Am 17.04. gab es nochmal einen Nachtrag zur Rheinland-Pfälzischen Landesverordnung:

Neue Landesverordnung regelt Lockerungen für die Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz

Diese besagt:

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig.
Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten…

Das heißt: Ja, wir dürfen ab Montag 20.04. wieder fliegen.
Und selbstverständlich werden wir unsere Gelände zu diesem Termin wieder öffnen.

Zu beachten gilt aber weiterhin:
Diese Auflagen ergeben sich insbesondere aus dem immer noch geltenden Versammlungs- und Kontaktverbot, den Abstandsregeln, dem Gebot auf unnötige Reisen zu verzichten sowie den geltenden Hygieneregeln.

Darum versucht bitte folgendes zu beachten:
  • Keine größeren Gruppenbildungen an Start- und Landeplatz.
  • Wenn nicht direkt gestartet werden kann, bitte eine geordnete Schlange mit einem Mindestabstand von mind. 2 Metern untereinander bilden, um ein Ansteckungsrisiko und den Eindruck einer Ansammlung von Menschen zu verhindern.
  • Auffahrten nur alleine oder mit maximal einer anderen Person im Auto.
  • Bitte versucht Eure Autos 50:50 am Start- und Landeplatz aufzuteilen.

  • Versucht bitte außerdem nur zu starten, wenn die Bedingungen sicher fliegbar sind.
    Unfälle mit Rettungswagen oder Baumlandungen mit Feuerwehreinsatz wären nicht so gut.

    Der Vorstand kann die Gelände jederzeit schließen oder individuelle Startverbote aussprechen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird.
    Wenn wir uns nicht alle strikt an diese Regeln halten, laufen wir Gefahr unserem Sport nachhaltig zu schaden und die Gelände wieder schließen zu müssen.

    Der Verein haftet nicht für eventuell anfallende Bußgelder. Diese sind von den betroffenen Piloten selbst zu zahlen.

    Und jetzt wünschen wir Euch alle viel Spaß und endlich wieder schöne Flüge!