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Rampenreparatur in Ockfen


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Bei einem spontanen Arbeitseinsatz wurde die Rampe in Ockfen erneuert und es wurden neue Hinweisschilder angebracht.
Jetzt ist es wieder möglich mit dem Drachen in Ockfen zu fliegen !
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22. Juni 2020

Christi Himmelfahrt mit Abstand in Pfeffelbach


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Am Vatertag den 21.05.2020 trafen sich Flugbegeisterte in Pfeffelbach.
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22. Mai 2020

Ab dem 20.04. – Es darf wieder geflogen werden

Hallo an alle Pilotinnen und Piloten !

Am 17.04. gab es nochmal einen Nachtrag zur Rheinland-Pfälzischen Landesverordnung:

Neue Landesverordnung regelt Lockerungen für die Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz

Diese besagt:

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig.
Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten…

Das heißt: Ja, wir dürfen ab Montag 20.04. wieder fliegen.
Und selbstverständlich werden wir unsere Gelände zu diesem Termin wieder öffnen.

Zu beachten gilt aber weiterhin:
Diese Auflagen ergeben sich insbesondere aus dem immer noch geltenden Versammlungs- und Kontaktverbot, den Abstandsregeln, dem Gebot auf unnötige Reisen zu verzichten sowie den geltenden Hygieneregeln.

Darum versucht bitte folgendes zu beachten:
  • Keine größeren Gruppenbildungen an Start- und Landeplatz.
  • Wenn nicht direkt gestartet werden kann, bitte eine geordnete Schlange mit einem Mindestabstand von mind. 2 Metern untereinander bilden, um ein Ansteckungsrisiko und den Eindruck einer Ansammlung von Menschen zu verhindern.
  • Auffahrten nur alleine oder mit maximal einer anderen Person im Auto.
  • Bitte versucht Eure Autos 50:50 am Start- und Landeplatz aufzuteilen.

  • Versucht bitte außerdem nur zu starten, wenn die Bedingungen sicher fliegbar sind.
    Unfälle mit Rettungswagen oder Baumlandungen mit Feuerwehreinsatz wären nicht so gut.

    Der Vorstand kann die Gelände jederzeit schließen oder individuelle Startverbote aussprechen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird.
    Wenn wir uns nicht alle strikt an diese Regeln halten, laufen wir Gefahr unserem Sport nachhaltig zu schaden und die Gelände wieder schließen zu müssen.

    Der Verein haftet nicht für eventuell anfallende Bußgelder. Diese sind von den betroffenen Piloten selbst zu zahlen.

    Und jetzt wünschen wir Euch alle viel Spaß und endlich wieder schöne Flüge!


    Details
    19. April 2020

    Zukunft das Flugbetriebs ab 20.04. – Gelände bleiben weiterhin geschlossen

    Hallo an alle unsere Pilotinnen und Piloten!

    Wie Ihr vielleicht alle wisst, endet zum 20.04. die Aussetzung der Geländeerlaubnis seitens des DHV. Damit geht die Entscheidung über die Öffnung der Gelände an die Vereine über.

    Hierfür sind wir angehalten, die regional geltenden Bestimmung beachten.

    Vorab hatten wir uns schon mit unserem Nachbarverein DFC-Trier abgestimmt, je nach Ergebnis der Konferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15.04., eine gemeinsame Linie zu fahren.

    Wer das Ergebnis dieser Konferenz verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass sich an den Ausgangsbeschränkungen nichts geändert hat, sondern diese bis zum 04.05. verlängert werden.

    Hier zu den Informationen der Bundesregierung

    Die für uns relevanten Punkte sind:
  • Für den Publikumsverkehr geschlossen sind:
    … der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, …

  • Verboten sind:
    … Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.


  • Ein ähnlicher Wortlaut findet sich auch in den Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz:

    Hier zur Corona Verordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
  • Es sind geschlossen:
    …der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,…

  • Untersagt sind
    … Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen

  • Außerdem gab es ein Statement der zuständigen Landesstelle, die unsere Startplätze ganz klar als Sportstätten einstuft.

    Hierzu sei auch erwähnt, dass bei Zuwiderhandlungen die Geländeverantwortlichen haftbar gemacht werden können. Sollte es also zu einem entsprechenden Vorfall kommen, werden wir die anfallenden Bußgelder an die betroffenen Personen weitergeben.

    Unter diesen Umständen können wir von unserer Seite leider kein OK geben,
    dass wir ab kommenden Montag wieder fliegen können.
    Das bedeutet alle Gelände bleiben vorerst bis zum 04.05. ausnahmslos geschlossen.

    Es wäre schön gewesen, Euch eine erfreulichere Nachricht überbringen zu können.
    Gerade weil in den letzten Wochen fast jeder Tag fliegbar gewesen wäre.
    Wir möchten Euch daher bitten – auch wenn es schwer fällt – noch die nächsten beiden Wochen ein wenig geduldig zu sein.


    Grüße an Alle vom gesamten Vorstand !
    Details
    17. April 2020

    Achtung: Flugbetrieb eingestellt !

    Auszug aus der DHV-Anordnung:
    Flugverbot - Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland:
    Anordnung: In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen.
    Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden.
    Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).

    Begründung: Aufgrund der Corona Pandemie wurden seitens der Bundesregierung und inzwischen auch durch die Bundesländer Allgemeinverfügungen und Verordnungen erlassen, dass gemäß der geltenden Infektionsschutzgesetze Maßnahmen zu treffen sind.
    Beispielhaft die Formulierung des Bayrischen Staatsministeriums: Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.

    Die Lage hat sich auch dahingehend verschärft, dass beispielsweise das Nachbarland Tirol alle Gemeinden unter Quarantäne gesetzt hat, um die Ausbreitung der Virus-Pandemie zu verlangsamen.
    Ähnliches wurde in einigen EU-Ländern angeordnet. Daher ordnet der DHV an, dass der Flugbetrieb auszusetzen ist.
    Am 18. März kam es zu mehren Gleitschirmunfällen mit Helikopter- und Bergwachtrettungen durch Hike & Fly Piloten.
    Da die Krankenhäuser derzeit Vorbereitungen hinsichtlich der aktuellen Corona Problematik abarbeiten müssen, dürfen Krankenhäuser und Rettungseinrichtungen nicht noch zusätzlich durch weitere mögliche Unfallereignisse belastet werden.

    Weitere Infos unter: https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/


    Details
    19. März 2020

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